Wissenswertes für Betriebe mit Maschinenführern

Von Beauftragung bis Unterweisung: Praxiswissen für Unternehmen mit Staplern, Baggern & Co.

Betriebliche Qualifizierung und Beauftragung

April 25, 2025


Betriebliche Qualifizierung und Beauftragung im Unternehmen:
Nach einem Staplerschein oder Erdbaumaschinenschein ist eine betriebliche Qualifizierung und Beauftragung Pflicht.

In diesem Beitrag erfährst du als Unternehmerin und Unternehmer, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wie die betriebliche Einweisung ablaufen sollte – und wie du das Ganze rechtskonform dokumentierst.

Betriebliche Qualifizierung und Beauftragung: Die drei Stufen der Qualifizierung

Laut den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (z. B. DGUV Grundsatz 308-001 für Flurförderzeuge oder 301-005 für Erdbaumaschinen) erfolgt die Qualifizierung in drei Stufen:

  1. Allgemeine Qualifizierung
    Schulung und Prüfung (Theorie & Praxis), meist extern bei einem anerkannten Anbieter
    → Abschluss mit Zertifikat und Fahrausweis
  2. Spezifische Qualifizierung
    Schulung auf einen bestimmten Staplertyp oder Maschinentyp (z. B. Schubmaststapler, Teleskoplader)
    → Eintragung im Fahrausweis
  3. Betriebliche Qualifizierung
    Interne Einweisung im Betrieb – unverzichtbar vor der schriftlichen Beauftragung

Was ist die betriebliche Qualifizierung?

Die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) erfolgt durch den Arbeitgeber selbst. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende auf die konkreten Gegebenheiten im eigenen Betrieb vorbereitet sind – denn keine Schulung „von außen“ kann das leisten.

Sie besteht aus zwei Teilen:

Gerätebezogener Teil

  • Einweisung auf das oder die konkret eingesetzten Geräte im Unternehmen
  • Typ, Bauart, Tragfähigkeit und Besonderheiten (z. B. Anbaugeräte)
  • Erklärung der täglichen Sichtprüfung und Bedienhinweise

Verhaltensbezogener Teil

  • Einführung in betriebliche Abläufe und Sicherheitsregeln
  • Kennzeichnung von Verkehrswegen, Gefahrenzonen, Fluchtwegen
  • Verhalten bei Störungen oder Unfällen

✅ Wichtig: Diese Einweisung muss schriftlich dokumentiert werden – sie ist Bestandteil der Beauftragung.

Dokumentation & Eintrag im Fahrausweis

Nach erfolgreicher Qualifizierung sollten folgende Angaben im Fahrausweis (z. B. dem Staplerschein) vermerkt werden:

  • Unternehmen bzw. Betriebsteil
  • Bauart der eingesetzten Geräte
  • Name und Unterschrift der unterweisenden Person
  • Datum der Einweisung

Das sorgt für Klarheit – besonders bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder interne Audits.

Schriftliche Beauftragung – Pflicht vor dem ersten Einsatz

Erst nach der betrieblichen Qualifizierung darf eine schriftliche Beauftragung erfolgen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet den offiziellen Nachweis, dass der Betrieb eine Person mit dem Führen von Maschinen beauftragt hat.

Was muss die Beauftragung enthalten?

  • Name des Mitarbeiters
  • Geburtsdatum und Wohnort
  • Maschinenbezeichnung (Hersteller, Typ, Tragkraft)
  • Einsatzbereich (Betriebsteil, Gelände etc.)
  • Nachweis der Qualifikation (Schulung + betriebliche Einweisung)
  • Datum und Unterschrift des Unternehmers/der Unternehmerin

Hinweis:
Die Beauftragung ist betriebsspezifisch – sie darf nicht auf andere Firmen übertragen werden und muss bei Arbeitgeberwechsel neu ausgestellt werden.

Muster zur Beauftragung

Damit du auf der sicheren Seite bist, stellen wir dir gern Muster für die Beauftragung zur Verfügung – natürlich anpassbar.

Fazit: Betriebliche Qualifizierung und Beauftragung sichern Verantwortung

Auch wenn der Staplerschein oder Erdbaumaschinenschein vorliegt – erst mit betrieblicher Qualifizierung und schriftlicher Beauftragung dürfen Mitarbeitende wirklich loslegen.
So stellst du sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind – und dass deine alle sicher und verantwortungsvoll arbeiten können.

Fragen zur Beauftragung oder Einweisung?

Wir unterstützen dich gern bei der Umsetzung – auch mit Schulung, Beratung und mehrsprachigen Materialien.

Tel.: 02324/9876552

WhatsApp: 0172/9477853

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